Herausgeber:
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
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Verantwortlich: Dietmar Zänker (Geschäftsführer)
Ergänzende Angaben nach TDG:
Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern wird gemäß § 21 Abs. 3 Architekten- und Ingenieurgesetz M-V gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Präsidenten, Herrn Dipl.-Ing. Peter Otte, vertreten. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Wesentliche Rechtsgrundlagen sind das Architekten- und Ingenieurgesetz M-V vom 18. November 2009 (GVOBl. M-V 2009 S. 646) sowie die Hauptsatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern, die gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 3 Nr. 1 des Ingenieurgesetzes vom 8. November 1993 von der Vertreterversammlung beschlossen wurde. Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern übernimmt in keiner Weise die Verantwortung für externe Internetseiten, auch wenn von den eigenen Seiten auf externe Seiten verwiesen wird.
Informationen zur Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer M-V:
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Ingenieurforum: Bauleitung beim Bauen im Bestand ...mehr
12. September 2013
Leistungen, (Verzögerungs-) Nachträge und Vergütungsfolgen - Werkvertragsrecht gemäß VOB/B ...mehr
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