Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern. Ihr gehören zur Zeit 30 Vertreter an, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Vorschriften der Wahlsatzung von den Kammermitgliedern auf fünf Jahre gewählt wurden.
Die Vertreterversammlung beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Ingenieurkammer:
Liste der Mitglieder der Vertreterversammlung
Internbereich für Mitglieder der Vertreterversammlung
Informationen zur Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer M-V:
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12. September 2013
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