Ingenieurpreis Mecklenburg-Vorpommern

Auslobung 2013

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1. Präambel

Mit dem Ingenieurpreis Mecklenburg-Vorpommern sollen herausragende Leistungen von Ingenieuren aus Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt werden. Der Ingenieurpreis wird alle zwei Jahre verliehen. Ein Sonderpreis kann für innovative Ideen und Lösungen aus dem ingenieurtechnischen Bereich vergeben werden, die den sparsamen Umgang mit Energie fördern.

2. Auslober

Auslober des Ingenieurpreises sind gemeinschaftlich die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern sowie der Ingenieurrat Mecklenburg-Vorpommern.

 

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Ingenieure und Gruppen von Ingenieuren aus Mecklenburg-Vorpommern. Teilnahmeberechtigt sind auch Ingenieurstudenten, die an einer Hoch- und Fachhochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind.

 

4. Bewertungsgegenstand und Bewertungskriterien

Eingereicht werden können herausragende Leistungen aus allen Fachbereichen des Ingenieurwesens, die dazu beitragen, das Ansehen des Ingenieurstandes zu heben, das Wohl der Menschen und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Gewertet werden Projekte der letzten fünf Jahre.

 

5. Einzureichende Unterlagen

1. Biographische Angaben der Bewerberin/des Bewerbers

 

2. Kurze und allgemein verständliche Beschreibung des Projektes (max. 3 DIN A4-Seiten)

 

3. Dokumentation max. zwei DIN-A1-Blätter (stehendes Format)

 

4. Zusätzlich zwei Originalfotos (10x15 cm) oder Digitalfotos auf CD-ROM (mind. 300 dpi)

 

5. Gegebenenfalls schriftliche Zustimmung der Miturheber zur Teilnahme am Ingenieurpreis sowie namentliche Auflistung aller Projektmitarbeiter und deren Tätigkeitsbereiche.

 

6. Preisgericht

Dem Preisgericht gehören neben einem Mitglied des Ingenieurrates Mecklenburg-Vorpommern, einem Mitglied des Vorstandes der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern weitere Vertreter aus Wissenschaft, Technik oder Forschung an.

 

7. Preise

Die Gesamtpreissumme beträgt 7.000,00 EUR,

davon für den

 

1. Preis:           4.000,00 EUR

2. Preis:           2.000,00 EUR

3. Preis:           1.000,00 EUR

Für einen Sonderpreis gem. Ziffer 1 können von der Jury weitere 2.000,00 EUR vergeben werden.

 

8. Termine

Bekanntgabe:                           15. Dezember 2012

Einreichen der Unterlagen:            bis 15. April 2013

Preisgerichtssitzung:                               Mai 2013

Preisverleihung:                          21. November 2013

 

9. Ausstellung

Die prämierten Arbeiten werden nach der Preisverleihung beim Ingenieurkammertag und in der Geschäftstelle der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern gezeigt.

 

10. Betreuung des Verfahrens / Einreichen der Unterlagen

Die Unterlagen gemäß Punkt 5 sind einzureichen bei der:

 

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstr. 32

19055 Schwerin

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Internet: www.ingenieurkammer-mv.de

 

11. Urheberrechtserklärung

Der Einreicher muss zweifelsfrei nachweisen, dass er der Urheber des Wettbewerbsbeitrages ist. Falls der Einreicher nicht der alleinige und ausschließ-liche verwendungsberechtigte Urheber ist, muss die Zustimmung des verwendungsberechtigten Urhebers oder Miturhebers mit dem Wettbewerbsbeitrag vorliegen.

 

12. Sonstiges

Bei der Findung der Preisträger und bei der Preisvergabe ist der Rechtsweg ausgeschlossen.



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