
Mit dem Ingenieurpreis Mecklenburg-Vorpommern sollen herausragende Leistungen von Ingenieuren aus Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt werden. Der Ingenieurpreis wird alle zwei Jahre verliehen. Ein Sonderpreis kann für innovative Ideen und Lösungen aus dem ingenieurtechnischen Bereich vergeben werden, die den sparsamen Umgang mit Energie fördern.
2. Auslober
Auslober des Ingenieurpreises sind gemeinschaftlich die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern sowie der Ingenieurrat Mecklenburg-Vorpommern.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Ingenieure und Gruppen von Ingenieuren aus Mecklenburg-Vorpommern. Teilnahmeberechtigt sind auch Ingenieurstudenten, die an einer Hoch- und Fachhochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind.
4. Bewertungsgegenstand und Bewertungskriterien
Eingereicht werden können herausragende Leistungen aus allen Fachbereichen des Ingenieurwesens, die dazu beitragen, das Ansehen des Ingenieurstandes zu heben, das Wohl der Menschen und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Gewertet werden Projekte der letzten fünf Jahre.
5. Einzureichende Unterlagen
1. Biographische Angaben der Bewerberin/des Bewerbers
2. Kurze und allgemein verständliche Beschreibung des Projektes (max. 3 DIN A4-Seiten)
3. Dokumentation max. zwei DIN-A1-Blätter (stehendes Format)
4. Zusätzlich zwei Originalfotos (10x15 cm) oder Digitalfotos auf CD-ROM (mind. 300 dpi)
5. Gegebenenfalls schriftliche Zustimmung der Miturheber zur Teilnahme am Ingenieurpreis sowie namentliche Auflistung aller Projektmitarbeiter und deren Tätigkeitsbereiche.
6. Preisgericht
Dem Preisgericht gehören neben einem Mitglied des Ingenieurrates Mecklenburg-Vorpommern, einem Mitglied des Vorstandes der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern weitere Vertreter aus Wissenschaft, Technik oder Forschung an.
7. Preise
Die Gesamtpreissumme beträgt 7.000,00 EUR,
davon für den
1. Preis: 4.000,00 EUR
2. Preis: 2.000,00 EUR
3. Preis: 1.000,00 EUR
Für einen Sonderpreis gem. Ziffer 1 können von der Jury weitere 2.000,00 EUR vergeben werden.
8. Termine
Bekanntgabe: 15. Dezember 2012
Einreichen der Unterlagen: bis 15. April 2013
Preisgerichtssitzung: Mai 2013
Preisverleihung: 21. November 2013
9. Ausstellung
Die prämierten Arbeiten werden nach der Preisverleihung beim Ingenieurkammertag und in der Geschäftstelle der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern gezeigt.
10. Betreuung des Verfahrens / Einreichen der Unterlagen
Die Unterlagen gemäß Punkt 5 sind einzureichen bei der:
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstr. 32
19055 Schwerin
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Internet: www.ingenieurkammer-mv.de
11. Urheberrechtserklärung
Der Einreicher muss zweifelsfrei nachweisen, dass er der Urheber des Wettbewerbsbeitrages ist. Falls der Einreicher nicht der alleinige und ausschließ-liche verwendungsberechtigte Urheber ist, muss die Zustimmung des verwendungsberechtigten Urhebers oder Miturhebers mit dem Wettbewerbsbeitrag vorliegen.
12. Sonstiges
Bei der Findung der Preisträger und bei der Preisvergabe ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Informationen zur Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer M-V:
Mitglied werden Login für Mitglieder27. Mai 2013
Workshop: Die Erstellung eines prüffähigen Schallschutznachweises ...mehr
28. Mai 2013
Workshop: Bauphysik in der Praxis: Wärmeschutz und Energieinsparung im Hochbau ...mehr
Mehr Informationen und Seminare finden Sie hier:
Seminarprogramm SeminarpartnerIn unserer Rubrik „Links“ finden Sie Verknüpfungen zu wichtigen und interessanten Angeboten aus dem Ingenieurwesen:
Andere Kammern Fachverbände Hochschulen in M-V ...alle Links