An die Eintragung in ein Fachverzeichnis der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen.
Das Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern hat der Ingenieurkammer die Aufgabe übertragen, die Fachverzeichnisse von Kammermitgliedern zu führen, in denen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zur Erfüllung sonstiger Gemeinwohlinteressen besondere berufliche Qualifikationen eingetragen sind.
Die Eintragung in ein Fachverzeichnis hat einen hohen Stellenwert. Deshalb regelt das Architekten- und Ingenieurgesetz M-V, dass die Eintragung durch den Eintragungsausschuss erfolgen muss.
Bisher hat die Vertreterversammlung die Modalitäten für das Fachverzeichnis „Fachplaner für Energieberatung und energetische Gebäudeoptimierung“ beschlossen.
Satzung für die Eintragung in Fachverzeichnisse
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