Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage.
Der schriftliche Antrag ist formlos an die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern zu richten und die laut PPVO M-V erforderlichen Nachweise sind beizufügen.
23. Februar 2019
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26. Februar 2019
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