Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern. Ihr gehören zur Zeit 28 Vertreter an, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Vorschriften der Wahlsatzung von den Kammermitgliedern auf fünf Jahre gewählt wurden.
Die Vertreterversammlung beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Ingenieurkammer:
Liste der Mitglieder der Vertreterversammlung
Internbereich für Mitglieder der Vertreterversammlung
23. Februar 2019
Bauaufsichtliche Verfahren nach §§ 62, 63, 64 LBauO M-V und Abweichungen nach § 67 LBauO M-V ...mehr
26. Februar 2019
Beton-Seminar "Aktuelle Betontechnik" ...mehr
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