Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern hat die Aufgabe, Sachverständige für den Bereich des Ingenieurwesens zu bestellen und zu vereidigen.
Durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen soll erreicht werden, Gerichten, Behörden und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung zu stellen, wenn allgemein ein Bedarf für die Bestellung von Sachverständigen auf einem bestimmten Sachgebiet besteht.
Die Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Die gesetzlich geschützte Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation.
Ein Sachverständiger kann nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Die Bestellungsvoraussetzungen sind in der Sachverständigensatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern festgelegt.
Den Ablauf des Antragsverfahrens regelt die Geschäfts- und Verfahrenssatzung zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
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