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Aktuelle Meldungen

BIngK-Stellungnahme zu den BEG-Richtlinienentwürfen des BMWK

26. Oktober 2022

Die Bundesingenieurkammer hat am 25.10.2022 eine Stellungnahme an das BMWK abgegeben.

Die Richtlinienentwürfe beziehen sich auf die Durchführung von Sanierungs- und Einzelmaßnahmen und sind wie folgt aufgeteilt:

  • „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG),
  • „Bundesförderung für effiziente Gebäude –Nichtwohngebäude“ (BEG NWG)
  • „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM)

Diese sollen ab 01.01.2023 gelten.

Für die in der BEG WG – Richtlinie vorgesehene Neubauförderung (EH 40 NH) gilt noch eine befristete Regelung: Die Neubauförderung wird in einer mit dem BMWK abgestimmten Programminformation der KfW verbindlich geregelt. Diese bleibt aber nur bis zum 28. Februar 2023 bestehen. Danach geht die Zuständigkeit für die Neubauförderung auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über. Ab dem 1. März 2023 wird die Neubauförderung dann in einer vom BMWSB erstellten neuen Förderrichtlinie geregelt. Sobald hierzu der Entwurf des BMWSB vorliegt, werden wir darüber informieren.