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Aktuelle Meldungen
"Bau-Turbo“ beschlossen
Berlin, 27. Oktober 2025
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 17.10.25 den sogenannten „Bau-Turbo“ beschlossen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen.
Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen – allerdings nur, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben. Zudem erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten kann es Ausnahmen von der Vorgabe geben, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich – sie gilt jedoch automatisch als erteilt, wenn die Kommune innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht widerspricht.
Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Das BMWSB hat ebenfalls am 17.10.2025 ein Webinar mit rund 2.500 Teilnehmer aus Kommunen, Verwaltungen und Unternehmen durchgeführt, in dem Bundesministerin Verena Hubertz nochmal für die Nutzung der neuen Regelungen in den Städten und Kommunen geworben hat. Geplant ist auch ein „Umsetzungslabor“ im November 2025 in dem Fragen und Best-Practice-Beispiele zur Umsetzung besprochen werden sollen.
Informationen für Bauherren, Kommunen und Unternehmen:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bau-turbo_node.html
FAQs zum Bau-Turbo:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/bauen/bauturbo/turbo-liste.html
Umsetzungslabor am 10.11.2025:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/10/Bau-Turbo-umsetzungslabor.html
Es werden bereits Seminare angeboten.
- Neuere Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Bebauung im Außenbereich - Genehmigungsfähigkeit und Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden (Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar)
Termin: 06.11.2025
Ort: Greifswald
Leitung: Herr Prof. Dr. Michael Sauthoff, Präsident des Oberverwaltungsgerichts M-V und des Finanzgerichts M-V a.D. und Herr Ministerialrat a.D. Helmuth von Nicolai, bis 02/2024 Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Abteilung Energie und Landesentwicklung Referatsleiter Planfeststellung, Bergbau und allg. Rechtsangelegenheiten
Angebot und Anmeldung: https://www.studieninstitut-mv.de/seminare/index.php?mod=fach&kat=B&action=details&seminar=1125B350
- Aktuelle Rechtsprechung im Bauplanungsrecht - Schwerpunkte Bauleitplanung und § 34 BauGB (Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar)
Termin: 20.11.2025
Ort: Greifswald
Leitung: Herr Prof. Dr. Michael Sauthoff, Präsident des Oberverwaltungsgerichts M-V und des Finanzgerichts M-V a.D. und Herr Ministerialrat a.D. Helmuth von Nicolai, bis 02/2024 Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Abteilung Energie und Landesentwicklung Referatsleiter Planfeststellung, Bergbau und allg. Rechtsangelegenheiten
Angebot und Anmeldung: https://www.studieninstitut-mv.de/seminare/index.php?mod=fach&kat=B&action=details&seminar=1125B340