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Aktuelle Meldungen

Beginn des Anerkennungsverfahrens zum Prüfingenieur für Standsicherheit 2020 / 2021

21. Juli 2020

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern möchte hiermit den Beginn des Anerkennungsverfahrens für Prüfingenieure für Standsicherheit 2020 / 2021 bekannt geben.

Die Anerkennung von Prüfingenieuren wird in Mecklenburg-Vorpommern durch die Bauprüfverordnung geregelt. Als Prüfingenieur für Standsicherheit kann insbesondere nur anerkannt werden, wer die allgemeinen sowie die besonderen Vorrausetzungen nach § 4 und § 10 Bauprüfverordnung erfüllt.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anerkennungsbehörde das

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Referat Bautechnik
Schloßstr. 6-8
19053 Schwerin

Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit können bis zum 31.08.2020 bei der Anerkennungsbehörde eingereicht werden. Den Anträgen sind die erforderlichen Angaben und Nachweise beizufügen, die sich aus § 6 Abs. 2 Bauprüfverordnung ergeben.

Zur Feststellung, ob die besonderen Voraussetzungen nach § 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 Bauprüfverordnung erfüllt werden, ist den Anträgen jeweils eine Darstellung des fachlichen Werdeganges und je beantragter Fachrichtung eine Referenzobjektliste von mindestens sechs statisch-konstruktiv schwierigen Bauvorhaben aus dem Anwendungsbereich der Bauordnung unter Verwendung des anliegenden Formulars beizufügen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bauprüfverordnung zur Vereinheitlichung der Prüfungsverfahren der am Anerkennungsverfahren beteiligten Länder demnächst geändert wird.

Für die Antragsteller wird es wieder eine Informationsveranstaltung geben, in der über das weitere Anerkennungsverfahren informiert wird. Sie wird am 27.11.2020 in Berlin stattfinden.