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Aktuelle Meldungen
Förderrichtlinien Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Berlin, 24. Juli 2026
Ab 21. Juli 2026 gelten die neuen Förderrichtlinien des Bundes für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen, Nichtwohngebäude und Wohngebäude.
Die BEG flankieren die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Die Bundesregierung will damit den Markt durch effiziente Anreize an die darin festgelegten Anforderungen heranführen. Dabei verfolgt die BEG bewusst einen technologieoffenen Ansatz. Es wird darin auch eine Definition für Worst-Performing-Buildings (WPB) im Sinne der BEG vorgenommen (ANLAGE 4).
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW behalten weiterhin ihre Zuständigkeiten. Die KfW ist für die Heizungsförderung, das BAFA für die Förderung von weiteren Effizienzmaßnahmen (z.B. Gebäudehülle) zuständig. Für den Teilbereich Einzelmaßnahmen BEG EM (Heizung und Effizienzmaßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschussförderung, für die systemische Förderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei der Kreditfinanzierung bzw. für Kommunen zusätzlich bei der anteiligen Zuschussförderung. Der Ergänzungskredit bleibt bestehen. Alle bislang geförderten Heizungssysteme sind weiterhin förderfähig. Die Bedingungen bei der steuerlichen Förderung bleiben unverändert.
Die Bundesingenieurkammer hatte zu den geplanten neuen Förderrichtlinien eine Stellungnahme abgegeben und darin u.a. auch angemessene Fristen für die Einführung neuer Förderrichtlinien gefordert. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) war jedoch nicht bereit, nach dem kurzfristigen Förderstopp am 08.07.2026 eine Übergangszeit einzuräumen oder eine Kulanzregelung zu gewähren.