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Entschließungsantrag zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte

Entschließungsantrag zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte

5. Dezember 2022

Der Freistaat Bayern hat in der Sitzung des Bundesrates am 25.11.2022 einen Entschließungsantrag (Drs. 602/22) eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene unverzüglich für eine inflationsbedingte Erhöhung der EU-Schwellenwerte einzusetzen. Ferner wird die Bundesregierung darin aufgefordert, sich bei einer möglichen Streichung des § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) und der daraus resultierenden Additionspflicht von Auftragswerten für einen Sonderschwellenwert für Planungsleistungen/freiberufliche Leistungen einzusetzen. Alternativ soll die Bundesregierung darauf hinwirken, Planungsleistungen als soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber gemäß Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU einzustufen, für die dann ein erhöhter Schwellenwert von 750.000 Euro gelten würde.

Hintergrund: die Bundesregierung beabsichtigt, § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV zu streichen. Mit dem Entschließungsantrag werden die Argumente, die seitens der Planerorganisationen in den letzten Jahren gegenüber der Politik und dem BMWK vorgebracht wurden aufgegriffen.