Navigation und Service von Ingenieurkammer MV

Springe direkt zu:

Wir verwenden bei Ihrem Besuch auf unserer Webseite Cookies. Damit können Inhalte personalisiert werden, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Die Analyse von Bewegungs- und Suchverhalten hilft uns, die Leistung unserer Webseite zu messen und zu verbessern.

Mehr Informationen.

Aktuelle Meldungen

Erste Verordnung zur Änderung der Bauprüfverordnung in Kraft getreten

27. Juli 2021

Im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern ist am 28. Juni 2021 die Erste Verordnung zur Änderung der Bauprüfverordnung Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht worden.

Die Bauprüfverordnung regelt u.a. die Anerkennung und Tätigkeit von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Standsicherheit und Brandschutz sowie der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen.

Mit der neuen Verordnung werden im Wesentlichen die Prüfungsverfahren in den Fachbereichen Standsicherheit und Brandschutz sowie die Vorschriften zur Vergütung der prüfenden Personen präzisiert.

Die Altersgrenze für prüfende Personen (Prüfingenieure und Prüfsachverständige) und für Mitglieder der Prüfungsausschüsse wird von der Vollendung des 68. Lebensjahres auf Vollendung des 70. Lebensjahres angehoben und vereinheitlicht.

Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für die Anerkennung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen sowie der Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau.