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Aktuelle Meldungen

Fristen Elektronische Vergabe und Rechnungsstellung - Ab 27. November 2020 müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

9. Dezember 2019

Im Rahmen der elektronischen Beschaffung und Rechnungsstellung gibt es im nächsten Jahr bestimmte Fristen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sowie für die Stellung elektronischer Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen zu beachten.

Schon seit dem 18. April 2016 müssen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronische Mittel zur Kommunikation nutzen (vgl. § 97 Abs. 5 GWB, § 9 Abs. 1 VgV). Mit der elektronischen Beschaffung (E-Vergabe) können Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen abgewickelt werden. In 2020 treten weitere Pflichten zur elektronischen Kommunikation auch für Vergaben im Unterschwellenbereich sowie zur Rechnungsstellung hinzu. Spätestens ab dem 01. Januar 2020 müssen Angebote und Teilnahmeanträge bei Beschaffungen des Bundes auch im Unterschwellenbereich zwingend mithilfe elektronischer Mittel eingereicht werden. Ab dem 27. November 2020 müssen Rechnungen für alle öffentlichen Aufträge von Bund und Ländern zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

Die Bundesingenieurkammer hat einen Überblick über die Änderungen im Bereich der elektronischen Vergabe und elektronischen Rechnungsstellung erstellt. Diese sind auf der Internetseite der BIngK hier abrufbar.