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Aktuelle Meldungen

HDI-Verträge: Aussetzung der Beitragspflichten wegen der Coronakrise

14. April 2020

Informationen der HDI Vertriebs AG:

Komposit-Versicherungsverträgen (z.B. die Berufshaftpflichtversicherung)

Immer dann, wenn eine wirtschaftliche Notlage bei Kammermitgliedern die bei HDI versichert sind vorliegt, kann eine Anpassung, Aussetzung oder Verschiebung der Beitragszahlung zu einem bestehenden Vertrag angewendet werden. 

Ohne konkreten Nachweis kann bei Komposit-Versicherungsverträgen (z.B. die Berufshaftpflichtversicherung) formlos einen Zahlungsaufschub für 6 Monate bis maximal zum 30.09.2020 über den zuständigen Vertriebspartner beantragt werden.

Unser Angebot gilt für alle eingelösten Verträge. Im Firmengeschäft bis zu einer Umsatzgrenze von 5 Mio. Euro. An den übrigen Regelungen ändert sich nichts. Diese „Corona-Pause“ hat für Kammermitglieder den Vorteil, dass auch während dieser Zeit der volle Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Die wesentlichen Fakten im Überblick:

  • Die Beitragszahlung kann zinslos für 6 Monate und bis maximal zum 30.09.2020 ausgesetzt werden.
  • Unser Angebot gilt für alle eingelösten Verträge mit Folgebeitrag. Im Firmengeschäft bis zu einer Umsatzgrenze von 5 Mio. Euro.
  • Die „Corona-Pause“ hat für Kammermitglieder den Vorteil, dass auch während dieser Zeit der volle Versicherungsschutz bestehen bleibt.
  • Die Beiträge sind nach Ablauf der Beitragsstundung nachzuentrichten.

Altersvorsorge und Risikoschutz  bei HDI Leben, einschließlich der HDI Pensionskasse

Alle Kunden von HDI Leben, einschließlich der HDI Pensionskasse, können ab sofort ohne konkreten Nachweis beantragen, dass sie ihre Beitragszahlungen für bis zu sechs Monate bis längstens zum 31.12.2020 aussetzen ("Corona-Pause"). Das gilt sowohl für die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die private Altersvorsorge als auch für die Biometrie, also zum Beispiel für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der größte Vorteil im Vergleich zur Beitragsfreistellung: Der Versicherungsschutz bleibt während der Corona-Pause lückenlos erhalten. Hinzu kommt: HDI erhebt auf die ausgesetzten Beiträge keine Zinsen.

Ein weiterer wichtiger Hinweis für Sie:

Unser Geschäftsbetrieb läuft unverändert und unvermindert für Sie weiter. Alle  Serviceangebote und Prozesse bleiben bestehen (Tel.: 0211 / 7482-5536, www.hdi.de).