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Aktuelle Meldungen

Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung

Maßnahmen die den Gebäudesektor betreffen

Berlin , 29. März 2023

der Koalitionsausschuss aus Kanzler Olaf Scholz und den Spitzen der Parteien hat sich gestern nach rund 30 Verhandlungsstunden auf ein "Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung" geeinigt (s. ANLAGE). Neben umfangreichen verkehrspolitischen Maßnahmen sind darin auch Maßnahmen die den Gebäudesektor betreffen enthalten. Unter anderem sollen das Klimaschutzgesetz (KSG), das Energieeffizienzgesetz (EEG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geändert werden.

 

KSG

Zukünftig sollen die Sektoren Stromerzeugung, Industrie, Verkehr, Bauen und Wohnen sowie Landwirtschaft  nicht mehr einzeln sondern zusammengefasst und nicht mehr jährlich sondern über einen Zeitraum von mehreren Jahren betrachtet werden. Die Bundesregierung wird dazu künftig  im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen. Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien, die die Zielverfehlung verursacht haben, haben zu den Maßnahmen der Minderung beizutragen.

 

EEG

Neben dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien sollen auch wirksame Maßnahmen zur Zielerreichung unter Minimierung des Bürokratieaufwands für Unternehmen ab einer bestimmten Schwelle getroffen werden. Damit soll die Erreichung der Effizienzziele mit Blick auf 2030 sichergestellt werden.

 

GEG

Angestrebt wird ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme. Im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 wurde deshalb beschlossen, gesetzlich festzuschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Eine Pflicht zum Austausch bestehender Gas- und Ölheizungen ist nicht vorgesehen. Der entsprechende Gesetzentwurf wird gegenwärtig im Ressortkreis überarbeitet. Er wird von der Bundesregierung im April im Kabinett auf den Weg gebracht, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen. Es soll darauf geachtet werden, dass ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird, und dass ausreichende Übergangszeiträume zur Verfügung stehen.

 

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