Navigation und Service von Ingenieurkammer MV

Springe direkt zu:

Wir verwenden bei Ihrem Besuch auf unserer Webseite Cookies. Damit können Inhalte personalisiert werden, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Die Analyse von Bewegungs- und Suchverhalten hilft uns, die Leistung unserer Webseite zu messen und zu verbessern.

Mehr Informationen.

Aktuelle Meldungen

Neues Anerkennungsverfahren Prüfingenieure für Brandschutz 2022/2023 beginnt

14. Juli 2022

Die Anerkennung von Prüfingenieuren wird in Mecklenburg-Vorpommern durch die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO M-V) geregelt. Als Prüfingenieur für Brandschutz kann insbesondere nur anerkannt werden, wer die allgemeinen sowie die besonderen Vorrausetzungen nach § 4 und § 20 BauPrüfVO M-V erfüllt. Die Anerkennungsbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern das
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6, Referat 640 (Bautechnik)
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz können bis zum 10.10.2022 beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden. Den Anträgen sind die erforderlichen Angaben und Nachweise beizufügen, die sich aus § 6 Abs. 2 BauPrüfVO M-V ergeben.