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Aktuelle Meldungen
BDB-Seminar Bauturbo
Information und Anmeldungen
Schwerin, 17. Februar 2026
BDB-Seminarangebot
- Mit freundlicher Unterstützung der Architektenkammer M-V und der Ingenieurkammer M-V -
Der „Bauturbo“ – Wie kann die beabsichtigte Beschleunigung erreicht werden?
Termin 03.03.2026 09.00 - 17.00 Uhr
Ort: tisch Coworking & Café, Meetingraum Pinky & the Brain
Wittenburger Straße 16a/b in 19053 Schwerin
Preis: A 350,00 € Externe Teilnehmer
(p. P.) B 180,00 € BDB-Mitglieder
C 200,00 € AK-, IK-Mitglieder und Mitarbeitende eines BDB-Mitglieds
D 250,00 € Mitarbeitende eines AK- oder IK-Mitglieds
F kostenfrei BDB-Studierende und Juniormitglieder der AK M-V
Seminarunterlagen und Pausensnacks sind im Preis enthalten.
Meldeschluss: 25.02.2026
Zielgruppen: Architekten, Ingenieure, Stadtplaner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ingenieurbüros und Verwaltungen
Leitung: Prof. Dr. Michael Sauthoff, Präsident des Oberverwaltungsgerichts und des Finanzgerichts a. D.
Beschreibung:
Der Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (schlagwortartig „Bauturbo“ genannt) beschlossen, das bereits in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht umfangreiche Befreiungsmöglichkeiten sowohl von Festsetzungen des Bebauungsplans als auch im 34er Gebiet vor (kein Einfügensgebot mehr). Es öffnet auch den „angrenzenden Außenbereich“ – alles dann, wenn es sich um Wohnungsbau handelt. Dabei ist es gleichgültig, ob in der Gemeinde ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht oder nicht.
Die Gemeinden müssen auf derartige Befreiungsanträge schnell reagieren, denn nach drei Monaten tritt die Genehmigungsfiktion ein. Es ist mithin höchste Zeit, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen, um angemessen und differenziert agieren zu können. Sowohl auf die Baugenehmigungsbehörden als auch auf die Gemeinden kommen völlig neue Aufgaben zu.
Mit Prof. Dr. Michael Sauthoff trägt ein erfahrener Praktiker umfassend zu den neuen Gesetzen vor.
BDB-Seminar
Der „Bauturbo“– Wie kann die beabsichtigte Beschleunigung erreicht werden?
Block 1
- Einführung
- Übersicht über Novelle BauGB 2024
- Unterschied Ausnahme, Befreiung und Abweichung
- Beschleunigung der Wohnraumschaffung
- Befreiung nach § 31 BauGB
- Erweiterung des Anwendungsbereichs in § 31 Abs. 2 BauGB
- Erweiterung und Neufassung des § 31 Abs. 3 BauGB
- Bedeutung für die Praxis - erste Rechtsprechung
- Vorhabenzulassung nach § 34 BauGB
- Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 34 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauGB
- Neuregelung in § 34 Abs. 3b BauGB
- Bedeutung für die Praxis - erste Rechtsprechung
Block 2
III. Bauturbo nach § 246e BauGB
- Neuregelung in § 246e BauGB
- Anwendungsbereich
- Abweichungsvoraussetzungen
- Spezifische Anforderungen an Außenbereichsvorhaben
- Berücksichtigung von SUP-RL und UVP-RL
- Spezifische Zulässigkeit von sonstigen Anlagen
- Befristung
- Bedeutung für die Praxis - erste Rechtsprechung
Block 3
- Beteiligung der Gemeinde
- Einvernehmen nach § 36 BauGB
- a) Grundsätze nach § 36 BauGB
- b) Folgeänderung in § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BauGB
- Unterschiede zwischen Einvernehmen und Zustimmung
- Zustimmung nach § 36a BauGB
- a) Inhaltliche Vorgaben
- b) Verfahren der Bauordnungsbehörde
- c) Verfahren der Gemeinde
Block 4
- Folgerungen für das bauordnungsrechtliche Verfahren
- Verfahrensfreistellung
- Isolierte Befreiung im Plangebiet
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Wohnbauvorhaben
- a) Prüfungsumfang
- b) Entscheidungsfrist, fiktive Baugenehmigung
- Rechtsschutz
- a) Klage auf Erteilung der Genehmigung
- b) Anfechtung durch Nachbarn oder Gemeinde
Ergänzende Fragen