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Aktuelle Meldungen

Gebäudemodernisierungsgesetz verkündet

Gebäudemodernisierungsgesetz verkündet

Berlin, 29. Juli 2026

Am 28.07.2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Bundesgesetzblatt Nr. 226, S.1 ff verkündet worden. Es wird nun stufenweise in Kraft treten.

So treten die wesentlichen Änderungen bereits am 29.07.2026 in Kraft. Regelungen der Artikel 2 und 7 werden ab dem 01.01.2027 in Kraft treten. Die Regelungen zum Nullemissionsgebäude für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und von einer Behörde (§ 10a) werden ab dem 01.01.2028 gelten und die Festlegung des Nullemissionsgebäudes ab dem 01.01.2030.

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Bundesgesetzblatt Nr. 226, S. 1 ff