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Umfrage zum praxisbegleitenden Studium
Der Anteil an Studierenden, die sich für ein duales oder für ein praxisbegleitendes Studium in den Ingenieurwissenschaften entscheiden, steigt seit Jahren an. Studium und paralleles Arbeiten ist für junge Menschen attraktiv, sie können sich finanziell auf eigene Füße stellen und gleichzeitig ihre Wunschausbildung beginnen.
An vielen Hochschulen in Deutschland werden praxisintegrierte Studienprogramme angeboten. Auch wir in Mecklenburg-Vorpommern wollen dieses Studien- und Rekrutierungsmodell für Bauingenieuere stärken, um Studienabgänger frühzeitig mit den örtlichen Verwaltungen und Betrieben zusammenzubringen und so im Bundesland zu halten.
Der nachfolgende Fragebogen dient der Abfrage von Interessensbekundungen seitens der Betriebe und öffentlichen Verwaltung im Bundesland an einem Ausbau des Angebots von praxisintegrierten Studienprogrammen, vorrangig im vielfältigen Einsatzbereich von Bauingenieuren.
Erläuterungen Studienmöglichkeiten
Ein Vollzeitstudium ist ein Studienprogramm, das darauf ausgerichtet ist, exklusiv und in Vollzeit studiert zu werden.
Das Studium ist in der Regel auf 30 ECTS je Semester ausgelegt. ECTS ist die Maßeinheit, in der die Arbeitsbelastung von durchschnittlichen Studenten erfasst wird. Je ECTS-Punkt sind 25 bis 30 Arbeitsstunden, die für Vorlesungen, Seminare, Tutorien, Laborarbeiten, häusliches Vor- und Nachbereiten, Prüfungsvorbereitungen und Prüfungen anfallen. Dieser Zeitansatz lässt den Studenten genügend Zeiträume auch für Wochenenden, Feiertage und Urlaub.
Das Vollzeitstudium ist so ausgelegt, dass es - ohne dass die Studenten nebenher arbeiten geht - innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich absolviert werden kann. D.h. der Bachelorabschluss wird nach einer Regelstudienzeit von 6 oder 7 Semestern, ein ergänzender Masterabschluss nach insgesamt 10 Studiensemestern bzw. 5 Jahren erreicht.
Für das Teilzeitstudium gibt es unterschiedliche Modelle. Beispielsweise erlauben manche Hochschulen, relativ unbürokratisch und auf einfachen Antrag die Studienintensität vom Vollzeitstudium (Abschnitt 1) auf eine Teilzeitvariante, bis zu 18 ECTS je Semester, herunterzufahren. Wer mehr studiert, wird ggf. automatisch in die Vollzeitvariante eingestuft.
Sofern die Studenten mindestens 50 % der Vollzeitvariante studieren, bleiben ihnen die sozialen Vergünstigungen als Studenten (Krankenkasse, Semesterticket, reduzierter Beitrag bei kulturellen Einrichtungen etc.) erhalten.
Den durch das Teilzeitmodell gewonnenen zeitlichen Freiraum kann ein Studierender z. B. für eine umfangreichere Teilzeittätigkeit in einem Erwerbsberuf nutzen, beispielsweise auch in Hinblick auf das zukünftige Berufsfeld des angestrebten Studienabschlusses.
In einem Dualen Studium stehen die Studierenden zusätzlich zum Studium an ihrem Hochschulort auch in einem begleitenden und auf das Studienfach ausgerichteten Arbeitsverhältnis mit einem Ausbildungsbetrieb. Zwischen Betrieb und Hochschule besteht ein Vertrag über die sich gegenseitig ergänzenden Lehr- und Lerninhalte und zur Organisation der jeweiligen Studien- und Arbeitsphasen. Die Lernorte Hochschule und Betrieb sind inhaltlich, organisatorisch und vertraglich miteinander verzahnt. Der Betrieb schließt mit dem Studierenden einen Ausbildungsvertrag und zahlt eine Ausbildungsvergütung. Und selbstverständlich ist der Studierende an seiner Hochschule als Vollzeitstudent immatrikuliert.
Die Studienordnung der Hochschule weist das Studienprogramm als „Duales Studium“ aus. Nach Abschluss des Studiums endet üblicherweise auch der Arbeitsvertrag im Betrieb. Der Studierende ist frei und kann sich eine geeignete Arbeitsstelle auf dem Arbeitsmarkt suchen.
Duales Studium gibt es in den Varianten:
- Ausbildungsintegriert dual - hier kombiniert man ein Bachelorstudium mit einer staatlich anerkannten Ausbildung,
- Praxisintegriert dual - hier arbeitet der Studierenden neben seinem Studium in einem festen Partnerbetrieb, erwirbt aber keine anerkannte weitere Ausbildung.
Das Modell des Praxisbegleitenden Teilzeitstudiums (auch als Kooperatives Studium bezeichnet) hat einige wesentliche Unterschiede zum Dualmodell.
Für ein Praxisbegleitendes Teilzeitstudium suchen sich die Studierenden selbst einen Arbeitgeber oder werden von ihm angeworben. Sie werden durch einen Beschäftigungsvertrag an den Betrieb oder die öffentliche Institution gebunden und sind so für die Zeit des Studiums finanziell abgesichert.
Gleichzeitig gehen die Studierenden regulär ihrem normalen Vollzeitstudium in ihrem Ingenieur-Studienfach an der Hochschule nach. Günstigenfalls hat die Hochschule Kenntnis vom im Hintergrund bestehenden Arbeitsverhältnis des Studierenden.
Ein Vertragsverhältnis zwischen Hochschule und Betrieb ist nicht notwendig. Es ist möglich und aus Sicht des Betriebs sehr wünschenswert, dass Wahlfächer in Richtung der betrieblichen Tätigkeitsschwerpunkte gewählt werden. Die Themenfindung für Seminar- und Abschlussarbeiten und deren Betreuung sollte in Kooperation mit dem Betrieb erfolgen.
Zwar wird die Hochschule in ihrem Curriculum keine besondere Rücksicht auf das betriebliche Arbeitsverhältnis nehmen. Da aber keine strikt feste Studienzeit vorgegeben ist, kann der Studierende an der Hochschule ggf. auch weniger als 30 ECTS je Semester absolvieren. Doch sollte er darauf achten, sich nicht so stark in dem Betrieb einbinden zu lassen, dass sich dadurch sein Studienabschluss immer weiter verzögert.
Der Studierende muss während des Studiums keine Gelegenheitsjobs mehr suchen, sondern kann bereits im Betrieb tätig werden, sei es in Teilzeit, sei es in den Semesterferien, oder auch während des Praxissemesters oder im Wege von weiteren Freisemestern. Das hilft, das Gelernte zu reflektieren und wiederum Lernimpulse auch aus der betrieblichen Tätigkeit wieder in den Studienbetrieb mitzunehmen.
Nach Abschluss des Studiums wird dem Absolventen eine qualifizierte Weiterbeschäftigung im Praxisbetrieb garantiert. Im Gegenzug kann ihm auch auferlegt werden, eine gewisse Zeit weiterhin im Betrieb zu arbeiten oder im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers einen Teil der während der Studienjahre erhaltenen Vergütung an den Betrieb zurückzuerstatten.
Vertraglich kann eine Bleibeverpflichtung im Betrieb nach dem Studium dadurch abgesichert werden, dass Teile der vom Betrieb gezahlten Ausbildungsvergütung zunächst als Darlehen gewährt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird dann im Gegenzug das Darlehen im Laufe der weiteren Beschäftigungsmonate über einen vereinbarten Zeitraum rückzahlungsfrei getilgt.
Beispielrechnung: Verfügbarkeit eines Studierenden im begleitenden Praxisbetrieb -> Hier klicken