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Ausschüsse
Eintragungsausschuss
Der Eintragungsausschuss entscheidet auf Grundlage des § 27 des Architekten- und Ingenieurgesetzes M-V über die Eintragung in die Listen der Beratenden Ingenieure, der bauvorlageberechtigten Ingenieure, der Tragwerksplaner, der Brandschutzplaner sowie der freiwilligen Mitglieder.
Der Eintragungsausschuss ist bei seiner Entscheidung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Ehrenausschuss
Der Ehrenausschuss ahndet auf Grundlage des § 33 Architekten- und Ingenieurgesetz M-V auf Antrag in einem förmlichen Ehrenverfahren die schuldhafte Verletzung von Berufspflichten durch die in die Listen und Verzeichnisse der Ingenieurkammer M-V Eingetragenen.
Schlichtungsausschuss
Aufgabe des Schlichtungsausschusses ist gemäß § 28 Architekten- und Ingenieurgesetz M-V die gütliche Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben.
Ausschuss zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Das im Architekten- und Ingenieurgesetz M-V geregelte Recht der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen wird durch den Ausschuss zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen wahrgenommen.
Ausschuss Satzungen
Der Ausschuss Satzungen befasst sich schwerpunktmäßig mit der Überarbeitung und Anpassung der Satzungen und Ordnungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern.
Ausschuss Baurecht / Berufsrecht
Der Ausschuss Baurecht / Berufsrecht beschäftigt sich insbesondere mit der Erarbeitung von Stellungnahmen, die von den Ministerien und Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern von der Ingenieurkammer M-V zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen erbeten werden.
Ausschuss Weiterbildung
Aufgabe der Ingenieurkammer ist es, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Kammermitglieder sowie entsprechende Einrichtungen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern.
Der Ausschuss Weiterbildung berät über konkrete Themen für Fortbildungsmaßnahmen wie Seminare und Foren.
Ausschuss Koordinierung der Regionalgruppenarbeit und Kommunikation
Ausschuss Finanzen
Der Ausschuss Finanzen berät in seinen Sitzungen zum jährlich aufzustellenden Kammerhaushalt und bei Bedarf zu Änderungen von Kammersatzungen, z.B. der Haushalts- und Kassensatzung, der Beitragssatzung, der Gebührensatzung und der Kostensatzung der Ingenieurkammer M-V. Der Ausschusses Finanzen erarbeitet Empfehlungen und Vorlagen für die Beschlussfassungen durch Vorstand und Vertreterversammlung der Ingenieurkammer M-V.
Ausschuss Vergabe / HOAI
Das Thema „Vergabe von freiberuflichen Leistungen“ hat in den letzten Jahren einen immer höheren Stellenwert in unserer täglichen Arbeit eingenommen und wird auch durch die Entscheidung des EuGH bezüglich der Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI künftig deutlicher den Alltag der Ingenieure bestimmen.
- Der Ausschuss Vergabe / HOAI dient dem Vorstand der Kammer bei vergaberechtlichen Themen als Ratgeber.
- Eine verstärkte Einflussnahme auf Gesetzgebungsprozesse im Vergaberecht oder auch auf Vereinheitlichung / Vereinfachung von Vergabeverfahren ist durch den Ausschuss besser möglich.
Ausschuss Digitalisierung / BIM / KI
- Mitarbeit im Arbeitskreis Digitalisierung der Bundesingenieurkammer
- Mitarbeit im Koordinierungskreis BIM-Cluster M-V
- Webpräsenz BIM-Cluster M-V
- Fortführung des BIM-Anwendertages in M-V
- Unterstützung/Weiterbildung und Stärkung der Digitalisierung/KI im Bauwesen
Ausschuss Nachhaltigkeit / Energieeffizienz
Der Ausschuss Nachhaltigkeit/Energieeffizienz hat sich folgende Ziele gesetzt:
- Unterstützung der Entwicklung von CO²-neutraler Energieversorgung – ohne zukünftige Generationen zu belasten
- Verankerung der Überprüfung der energetischen Planung in der Landesbauordnung M-V
- Begleitung des Gebäudeenergiegesetzes und der Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen und Kammern stärken
Fachgruppen
Nach § 8 der Hauptsatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern können Fachgruppen von Kammermitgliedern gegründet werden, um Informationen zu Fachthemen auszutauschen. Die Gründung einer Fachgruppe ist dem Vorstand anzuzeigen und von diesem zu bestätigen. Der Vorstand informiert die Vertreterversammlung über die Gründung der Fachgruppe.