Im Gesetzgebungsvorhaben zum Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz ist weiterhin die Ausgestaltung des Grundsatzes der losweisen Vergabe im Fokus des Lobbyismus und der gegenteiligen Positionen.
Die Bundesingenieurkammer hat deshalb mit dem beigefügten Präsidentenschreiben an Bundesbauministerin Verena Hubertz auf die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des Vergaberechts, die auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist, hingewiesen und zur unveränderten Beibehaltung des Grundsatzes der losweisen Vergabe aufgefordert, wie er im aktuellen Referentenwurf des BMWE vorgesehen ist.
Bereits am 10.06.25 haben wir dazu als Ingenieurkammer M-V gegenüber Ministerin Schwesig Stellung bezogen.