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Presse
Neue Schwellenwerte ab 01.01.2026
Brüssel, 25. November 2025
Im 2-Jahres-Turnus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Am 23.10.2025 hat die EU-Kommission die neuen Schwellenwerte für den Zeitraum vom 1.1.2026 bis zum 31.12.2027 veröffentlicht. Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken.
Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:
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Anwendungsbereich |
Bis 31.12.2025 |
Ab 01.01.2026 |
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Klassische Richtlinie (2014/24/EU) |
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Bauleistungen |
5.538.000 EUR |
5.404.000 EUR |
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Liefer-/Dienstleistungen |
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– zentrale Regierungsbehörden |
143.000 EUR |
140.000 EUR |
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– übrige öffentliche Auftraggeber |
221.000 EUR |
216.000 EUR |
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Konzessionen (2014/23/EU) |
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Konzessionen |
5.538.000 EUR |
5.404.000 EUR |
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Sektorenrichtlinie |
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Bauleistungen |
5.538.000 EUR |
5.404.000 EUR |
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Liefer-/Dienstleistungen |
443.000 EUR |
432.000 EUR |
Die jeweilige Verordnung finden Sie unter den nachstehenden Verlinkungen:
- Konzessionen (2014/23/EU): Verordnung (EU) 2025/2151
- Klassische Richtlinie (2014/24/EU): Verordnung (EU) 2025/2152
- Sektorenrichtlinie (2014/25/EU): Verordnung (EU) 2025/2150
Die Schwellenwerte gelten ohne nationale Umsatzsteuer.
Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2026 jedoch nicht zwingend erforderlich. § 106 GWB verweist insoweit dynamisch auf die Regelungen der Richtlinie.