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Presse

Neue Schwellenwerte ab 01.01.2026

Brüssel, 25. November 2025

Im 2-Jahres-Turnus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Am 23.10.2025 hat die EU-Kommission die neuen Schwellenwerte für den Zeitraum vom 1.1.2026 bis zum 31.12.2027 veröffentlicht. Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken.

Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:

Anwendungsbereich

Bis 31.12.2025

Ab 01.01.2026

Klassische Richtlinie (2014/24/EU)

   

Bauleistungen

5.538.000 EUR

5.404.000 EUR

Liefer-/Dienstleistungen

   

– zentrale Regierungsbehörden

143.000 EUR

140.000 EUR

– übrige öffentliche Auftraggeber

221.000 EUR

216.000 EUR

Konzessionen (2014/23/EU)

   

Konzessionen

5.538.000 EUR

5.404.000 EUR

Sektorenrichtlinie
(2014/25/EU)

   

Bauleistungen

5.538.000 EUR

5.404.000 EUR

Liefer-/Dienstleistungen

443.000 EUR

432.000 EUR

Die jeweilige Verordnung finden Sie unter den nachstehenden Verlinkungen:

Die Schwellenwerte gelten ohne nationale Umsatzsteuer.

Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2026 jedoch nicht zwingend erforderlich. § 106 GWB verweist insoweit dynamisch auf die Regelungen der Richtlinie.