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Presse
Anerkennungsverfahren Prüfingenieure für Brandschutz 2025/2026
14. November 2024
Die Anerkennung von Prüfingenieuren wird in Mecklenburg-Vorpommern durch die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO M-V) geregelt. Als Prüfingenieur für Brandschutz kann insbesondere nur anerkannt werden, wer die allgemeinen sowie die besonderen Vorrausetzungen nach § 4 und § 20 BauPrüfVO M-V erfüllt.
Die Anerkennungsbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern das
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6, Referat 640 (Bautechnik)
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz können bis zum 03.01.2025 bei der Anerkennungsbehörde eingereicht werden. Den Anträgen sind die erforderlichen Angaben und Nachweise beizufügen, die sich aus § 6 Abs. 2 BauPrüfVO M-V ergeben.
Für die Feststellung, ob die besonderen Voraussetzungen nach § 20 Satz 1 Nr. 2 erfüllt werden, ist den Anträgen jeweils eine Darstellung des fachlichen Werdeganges und unter Verwendung des anliegenden Formulars eine Referenzobjektliste von mindestens zehn Sonderbauvorhaben unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad beizufügen.