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Presse

Anerkennungsverfahren zum/zur Prüfingenieur/in für Standsicherheit 2024/2025

4. Juni 2024

Bekanntgabe des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V über den Beginn des Anerkennungsverfahrens für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit 2024/2025

Die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren wird in Mecklenburg-Vorpommern durch die Bauprüfverordnung geregelt. Als Prüfingenieur/in für Standsicherheit kann insbesondere nur anerkannt werden, wer die allgemeinen sowie die besonderen Vorrausetzungen nach § 4 und § 10 Bauprüfverordnung erfüllt.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anerkennungsbehörde das
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Referat Bautechnik und Gebäudeenergieeffizienz
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieur/in für Standsicherheit können bis zum 30.08.2024 bei der Anerkennungsbehörde eingereicht werden. Den Anträgen sind die erforderlichen Angaben und Nachweise beizufügen, die sich aus § 6 Abs. 2 Bauprüfverordnung ergeben.
Zur Feststellung, ob die besonderen Voraussetzungen nach § 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 Bauprüfverordnung erfüllt werden, ist den Anträgen jeweils eine Darstellung des fachlichen Werdeganges und je beantragter Fachrichtung eine Referenzobjektliste von mindestens sechs statisch-konstruktiv schwierigen Bauvorhaben aus dem Anwendungsbereich der Bauordnung unter Verwendung des anliegenden Formulars beizufügen.

Für die Antragsteller/innen wird es wieder eine Informationsveranstaltung geben, in der über das weitere Anerkennungsverfahren informiert wird. Sie wird am 25.11.2024 in Berlin stattfinden.