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Presse
Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern vom 15.07.2024
12. August 2024
über die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie über die öffentliche Auslegung zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern (RREP VP)
Am 25.06.2024 wurde auf der 8. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern beschlossen, den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern in einem ersten Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt zu geben und mit einer Frist von 2 Monaten jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen dazu zu geben. Die Planungsregion Vorpommern (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 20101 sowie der Zweiten Änderung des RREP VP 20232. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz.
Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie (§§ 27 Absatz 4, 13 Raumordnungsgesetz [ROG])3. In diesen Gebieten wird die Windenergienutzung privilegiert zulässig sein und entgegenstehende Nutzungen sind ausgeschlossen (§ 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, § 7 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 ROG). Außerhalb der Vorranggebiete sind Windenergieanlagen dann nicht mehr privilegiert, sondern nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und sofern das regionale Teilflächenziel erreicht wird (§ 249 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Absatz 2 BauGB und § 2 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächen-bedarfsgesetz - WindBG).
Gemäß § 9 Absatz 1 ROG werden hiermit die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern unterrichtet. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit gegeben, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen. Auf Grundlage dieses ersten Beteiligungsverfahrens soll in einem nächsten Schritt ein überarbeiteter zweiter Entwurf des RREP inklusive Umweltbericht die Durchführung des Verfahrens nach § 9 Absatz 2 ROG voraussichtlich im Jahr 2025 ermöglichen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern findet in der Zeit vom
07.08.2024 bis zum 07.10.2024
statt.
Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar:
- digital: im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de sowie
- in Papierform:
- in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern in Greifswald (Schuhhagen 3, 17489 Greifswald)
- in den Verwaltungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald
- Kreissitz Greifswald (Feldstraße 85 a, 17489 Greifswald, Infothek)
- Außenstelle Anklam (Mühlenstraße 18e, 17389 Anklam, Kreisentwicklung)
- Außenstelle Pasewalk (An der Kürrassierkaserne 9, 17309 Pasewalk, Zimmer 312)
- in den Verwaltungen des Landkreises Vorpommern-Rügen
- Kreissitz Stralsund (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund)
- Außenstelle Bergen auf Rügen (Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen)
- Außenstelle Grimmen (Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen)
- Außenstelle Ribnitz-Damgarten (Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten).
Die Einsichtnahme der gedruckten Exemplare ist zu den ortsüblichen Öffnungszeiten der vorgenannten Verwaltungen möglich. Diese können Sie den Internetseiten der Verwaltungen und den jeweiligen Aushängen entnehmen.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:
- im Rahmen der Online-Beteiligung unter: www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de oder
- per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de
- schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder
- mündlich (zur Niederschrift) bei den oben genannten Verwaltungen während der ortsüblichen Öffnungszeiten.
Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt. Die Verarbeitung der abgegebenen Stellungnahmen erfolgt unter Beachtung der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern4 entsprechend den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Abwägungsdokumentation zu den auf dieser Stufe des Beteiligungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen wird mit Beginn der nachfolgenden Stufe des Beteiligungsverfahrens auf den Internetseiten www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de veröffentlicht und ist in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern einsehbar.