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Presse
Bundestag beschließt Angemessenheitsregelung für Honorare von Ingenieur- und Architektenleistungen
13. Oktober 2020
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2020 dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung
des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
(ArchLG) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch
der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“.