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Presse
Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern 2015 (HE LBauO M-V)
28. Juli 2025
Zum Vollzug der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. März 2025 (GVOBl. M-V S. 129) ergehen die nachfolgenden Vollzugshinweise.
Die Handlungsempfehlungen sind nicht bindend. Sie sollen gleichwohl den Bauaufsichtsbe-hörden, Gemeinden und sonstigen am Bau Beteiligten die Anwendung der Landesbauord-nung Mecklenburg-Vorpommern erleichtern und zu einer einheitlichen Beurteilungs- und Handlungsweise beitragen.
Die Handlungsempfehlungen definieren unbestimmte Rechtsbegriffe und geben Antworten auf Fragen, die sich im Vollzug ergeben. Sie werden kontinuierlich entsprechend der neues-ten Erkenntnisse aus der Rechtsprechung fortgeschrieben.
Hinweis: In dieser Handlungsempfehlung wird der Wortlaut der Landesbauordnung Meck-lenburg-Vorpommern zitiert. Maßgeblich ist ausschließlich der amtlich veröffentlichte Geset-zestext in der jeweils geltenden Fassung, abrufbar auf der Internetseite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unter:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/Planen-und-Bauen/Bauordnungsrecht/