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Presse
Muster-Erklärungen und Muster-Verpflichtungen nach dem TVgG M-V
4. November 2024
Das bisherige Vergaberecht des Landes (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V – und die darauf beruhenden Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften) ist durch ein neues Recht ersetzt worden.
Am 01.01.2024 ist das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz des Landes in Kraft getreten. Dessen Artikel 1 enthält das neue das Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – TVgG M-V. Am 15.05.2024 ist die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung – VgMinArbV M-V – in Kraft getreten. TVgG M-V und VgMinArbV M-V bilden einen zusammengehörigen Regelungskomplex. Beide sind seit dem 15.05.2024 anzuwenden.
Unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Wirtschaft/%C3%96ffentliches-Auftragswesen/ in der Unterkategorie „Landesrecht“ sind die veröffentlichten Muster-Erklärungen und Muster-Verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) zu finden.