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Presse
„Die Arbeit muss im Land bleiben – Bau-Turbo nur mit dem Mittelstand zünden!“
Rostock, Schwerin, 25. Juli 2025
Um die Investitionsvorhaben aus dem Sondervermögen voranzutreiben und schnellstmöglich umzusetzen, hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern am 08. Juli 2025 dem Bundesrat einen Entschließungsantrag zugeleitet. Er beinhaltet mehrere Stellschrauben wie die Digitalisierung des Nachprüfverfahrens, Anhebung der (Auftrags-) Wertgrenzen für Bau- sowie Liefer- und Dienstleistungen für einfache Vergaben, aber auch diesen kritischen Vorschlag:
Um den Verwaltungsaufwand bei der Vergabe zu verringern, sollen neben den wirtschaftlichen und technischen nun auch zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe bei Aufträgen ermöglichen. Insgesamt soll ferner die Gesamtvergabe, die bisher eine klare Ausnahme im Vergaberecht darstellt, für öffentliche Auftraggeber erheblich einfacher möglich sein. Diese Praxis der Gesamtvergabe widerspricht der mittelstandsfreundlichen Vergabe, für die sich Wirtschaftskammern und -verbände in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch bundesweit, einsetzen. Die Vergabe in Einzelaufträgen (Teil- und Fachlose) stärkt den Mittelstand und seine Fachbetriebe, Gesamt-vergaben stärken Generalunternehmen.
Mecklenburg-Vorpommern ist geprägt von klein- und mittelständischen Unternehmen. Dies betrifft Planungs- und Architekturbüros, Handwerks- und Baubetriebe. „Damit der ‚Bau-Turbo‘, für die öffentliche Hand in den Kommunen wie gewünscht zündet, muss er gemeinsam mit den klein- und mittelständischen Unternehmen umgesetzt werden. Kurz gesagt – die Arbeit muss im Land bleiben!“, fordert die Präsidentin der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern, Gesa Haroske.
Wird künftig vorrangig auf Gesamtvergaben an Global-Player der Bauwirtschaft gesetzt, um die Vergaben für die Verwaltung vermeintlich zu vereinfachen, führe dies zu Auftragsverlusten des heimischen Mittelstands und sei ein fatales Signal seitens des Landes an die eigene Wirtschaft. „Es schwächt unsere Bauwirtschaft in M-V“, so der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern, Axel Hochschild.
Kurzum: Der vereinfachten Gesamtvergabe steht unsere Wirtschaftsstruktur entgegen. Gerade ein Land wie unseres braucht mittelstandsfreundliche Regelungen. Zu diesen zählt die Vergabe in Fachlosen (Einzelaufträgen) – die bei Vereinheitlichung und Digitalisierung der Vergabeverfahren nicht einmal einen Mehraufwand für die Verwaltung bedeutet.
„Die Losvergabe ist kein bürokratischer Mehraufwand, sondern eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit“, so die beiden Präsidenten Klaus-Jürgen Strupp und Matthias Belke der IHKs Rostock und Schwerin.
Die Ingenieurkammer, die Architektenkammer die Wirtschaftskammern und -verbände in Mecklenburg-Vorpommern setzen sich für die Beibehaltung der mittelstandsfreundlichen losweisen Vergabe ein.
Seit dem 23. Juli 2025 liegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein offizieller Gesetzesentwurf vor, der weiterhin grundsätzlich die vornehmliche Berücksichtigung mittelständischer Interessen und die losweise getrennte Vergabe vorsieht.
Zusätzlich hat der EU-Binnenmarktausschuss am 07. Juli 2025 eindeutig empfohlen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu erleichtern und sich dafür ausgesprochen, die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen verpflichtend zu machen.
Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer MV: „Es ist für uns alle unverständlich, warum sich gerade die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hier gegen die Vorschläge und Empfehlungen der Bundes- und Landesebene und damit klar gegen die Interessen der heimischen Wirtschaft positioniert.“
Für die Vereinigung der Unternehmensverbände in MV betont ihr Arbeitgeberpräsident Lars Schwarz: „Für uns und unsere Betriebe ist entscheidend, dass nach Möglichkeit jeder Euro an Investitionen auch hier im Land bleibt, von Firmen aus MV erbracht wird und hier Arbeitsplätze sichert. Somit sollte echte Flexibilität eine Ausschreibung als Einzelvergabe als auch als Gesamtvergabe ermöglichen und die Schwellenwerte deutlich erhöht werden.“
Der Gesetzentwurf soll im Kabinett am 6. August 2025 von der Bundesregierung beschlossen werden und benötigt die Zustimmung des Bundesrats.
Der Appell an die Politik: Setzen Sie auf den Mittelstand! Nur so gelingt der Bau-Turbo – nicht gegen, sondern mit der Wirtschaft im Land.