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Presse
Unterrichtung der BReg zu Ökobilanz von Gebäuden
27. November 2023
Die Bundesregierung hat einen Bericht über Forschungsergebnisse zu Methodiken der ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden als Unterrichtung (20/8830) vorgelegt, der durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefordert war.
Der Bericht, den das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erstellt hat, kommt zu dem Schluss, dass „ein grundsätzliches Interesse an einer Einführung der Lebenszyklusanalyse im Bau- und Gebäudebereich“ bestehe. Die methodischen Grundlagen dafür seien gegeben, technische Voraussetzungen lägen vor und ließen sich im Zeitraum von bis zu zwei Jahren verbessern. Mit der Einbeziehung sogenannter „grauer“ Anteile in die Ökobilanz von Gebäuden könnten weitere Minderungspotenziale erschlossen und die Nachfrage nach Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen sowie mit reduzierten Treibhausgasemissionen im Produktlebenszyklus (low-carbon-Produkte) stimuliert werden.
Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu realisieren, reichten freiwillige Maßnahmen und Förderprogramme jedoch nicht aus. Ordnungsrecht und Fördermaßnahmen müssten zusammenwirken, um das Planungs- und Baugeschehen insgesamt zu beeinflussen. BMWK und BMWSB wollen deshalb gemeinsam Vorschläge zu Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt einer Integration der ökobilanziellen Bewertung in das Ordnungsrecht beraten.
Der AK Nachhaltigkeit + Energie der BIngK wird sich mit den Ergebnissen des Berichtes befassen. Einschätzungen dazu können gerne auch vorab eingereicht werden.
(Quelle: Bundesingenieurkammer)