Navigation und Service von Ingenieurkammer MV

Springe direkt zu:

Wir verwenden bei Ihrem Besuch auf unserer Webseite Cookies. Damit können Inhalte personalisiert werden, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Die Analyse von Bewegungs- und Suchverhalten hilft uns, die Leistung unserer Webseite zu messen und zu verbessern.

Mehr Informationen.

Presse

BIngK-Stellungnahme zum Entwurf einer EU-Vergabeverordnung

Berlin, 29. September 2026

Die Bundesingenieurkammer unterstützt in ihrer Stellungnahme die bisherige Position Deutschlands, das Vergaberecht auch weiterhin durch Richtlinien an Stelle einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung zu regeln.

Positiv bewertet die Bundesingenieurkammer insbesondere die vorgesehenen Erleichterungen bei Eignungs- und Referenzanforderungen. Die Begrenzung überhöhter Umsatzanforderungen, die stärkere Anerkennung digitaler Nachweise sowie die Förderung von Bietergemeinschaften können den Zugang kleiner und mittlerer Planungsbüros zu öffentlichen Aufträgen erheblich verbessern.

Um den Mittelstand zu stärken, fordert die Bundesingenieurkammer außerdem eine konsequente Förderung der Fach- und Teillosvergabe sowie die ausdrückliche Absicherung unabhängiger Planungsleistungen. Die getrennte Beauftragung von Planung und Ausführung sei ein wichtiger Beitrag zu Qualitätssicherung, Kostenkontrolle und unabhängiger Beratung öffentlicher Auftraggeber. Ferner wendet sie sich kritisch gegen eine Bevorzugung der funktionalen Leistungsbeschreibung gegenüber anderen Ausschreibungsarten.

 

Möglicher weiterer Zeitplan für den Public Procurement Act:

Herbst 2026 bis 2027: Parlamentarische und ministerielle Beratungen

Zunächst befassen sich die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments, insbesondere der Binnenmarktausschuss (IMCO), mit dem Verordnungsvorschlag. Parallel arbeiten die Ratsarbeitsgruppen der Mitgliedstaaten an einer gemeinsamen Position.

voraussichtlich 2027: Trilogverhandlungen

Sobald Parlament und Rat ihre jeweiligen Positionen festgelegt haben, beginnen die Triloge zwischen Kommission, Parlament und Rat.

Nach dem aktuellen Fahrplan der europäischen Institutionen wird eine politische Einigung bis zum 4. Quartal 2027 angestrebt.

Ende 2027 / Anfang 2028: Formelle Annahme der Verordnung

Nach erfolgreichem Abschluss der Triloge könnte die formelle Verabschiedung durch Parlament und Rat erfolgen.

Anschließend würde die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in Kraft treten.

Weitere Informationen hier.