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Presse

BMJV + BMWSB zum Gebäudetyp-E

Berlin, 25. November 2025

Der von der letzten Bundesregierung eingebrachte Entwurf für ein Gebäudetyp-E-Gesetz, der auch von der Bundesingenieurkammer unterstützt wurde, hat aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Aber auch die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, mit einem Gebäudetyp E einfachere Baustandard zu etablieren, um die Baukosten zu senken. Heute haben die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig und die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgestellt, zu denen nun ein dreimonatiger Stakeholder-Dialog begonnen werden soll, bevor ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt wird.

Im Unterschied zu früheren Gesetzentwurf der Vorgängerregierung ist jetzt geplant, im Bürgerlichen Gesetzbuch einen neuen, eigenständigen Vertragstyp einzuführen – einen  „Gebäudetyp-e-Vertrag“. Dieser soll zunächst für den Wohnungsbau gelten. Basierend auf einer entsprechenden gesetzlichen Vorschrift soll dafür ergänzend ein Mustervertrag entwickelt werden, der Anwendern eine rechtssichere Vereinbarung für die Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ermöglicht. Mit entsprechenden Hilfestellungen soll die Vereinbarung eines einfacheren Standards in der Breite in der Praxis Anwendung finden.

Im Dezember werden die Eckpunkte konkreter vorgestellt werden. Ab Januar 2026 soll sich dann ein Stakeholder-Dialog anschließen, in den sich auch die Bundesingenieurkammer einbringen wird. Für Mitte 2026 ist im Anschluss die Vorlage eines Gesetzentwurfes geplant, der dann Ende 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

In Anlage erhalten Sie die gemeinsamen Eckpunkte der beiden Bundesministerien zum Gebäudetyp E.