Wir verwenden bei Ihrem Besuch auf unserer Webseite Cookies. Damit können Inhalte personalisiert werden, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Die Analyse von Bewegungs- und Suchverhalten hilft uns, die Leistung unserer Webseite zu messen und zu verbessern.
Presse
Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp „E“
17. September 2024
Bundesingenieurkammer (BIngK) und Bundesarchitektenkammer (BAK) hatten in den letzten Jahren in mehreren Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine zivilrechtliche Verankerung des „Gebäudetyp E“ gefordert. Damit soll eine erleichterte rechtssichere Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) ermöglicht werden.
Deshalb wird der Entwurf eines „Gebäudetyp-E-Gesetzes“ des BMJ, der wesentliche Anliegen der Planerorganisationen aufgreift, grundsätzlich begrüßt. Insbesondere die Unterscheidung zwischen sicherheitsrelevanten Normen als anerkannten Regeln der Technik (aRdT) und Ausstattungs- und Komfortnormen, die grundsätzlich keine aRdT mehr sein sollen, wird dabei ausdrücklich unterstützt.
Der Vorstand der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit u. a. zu diesem Thema mit der Abteilung Bau im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern im Gespräch.