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Presse
Neues Vergabe- und Tariftreuegesetz verschlechtert die Position der Ingenieure im Vergabeprozess
Schwerin, 9. November 2023
Schwerin. Mit großer Sorge hatten Ingenieurrat M-V und Ingenieurkammer M-V auf die Schwächen im Entwurf des Vergabe- und Tariftreuegesetzes bei Stellungnahmen, einem parlamentarischen Abend und der Anhörung im Landtag hingewiesen.
Das nun beschlossene Gesetz verschlechtert sogar noch die Position der Ingenieure im Vergabeprozess gegenüber dem vorherigen Vergabegesetz. Dies ist nach dem Wegfall der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Jahr 2021 ein weiterer Schlag, der eigentlich mit viel Sacharbeit verhindert werden sollte.
Jörg Gothow, Vorsitzender des Ausschusses Vergabe der Ingenieurkammer M-V: „Alle Interessen der Freiberufler, die wir Ingenieure in der Regel sind, sollen über eine Rechtsverordnung bis zum 01.01.2024 geregelt werden. Das ist dann die letzte Hoffnung der Ingenieure, ihre Interessen durch den Gesetzgeber vertreten zu sehen. Ehrlich gesagt, braucht es nach diesem Prozess der Gesetzesentstehung bei mir viel guten Glauben, dass das auch passieren wird.“
Torsten Habicht, Sprecher des Ingenieurrats und Landesvorsitzender VDI M-V: „Es geht uns nicht um Kritik an Tariftreue-Regelungen, jedoch wurden unsere Anregungen für transparente Vergaberegeln vollkommen missachtet. Das ist eine einseitige Betrachtung, die zur Schieflage der Wirtschaft in M-V führen wird.“
Folgende Schwerpunkte finden nicht oder nicht ausreichend im Vergabe- und Tariftreuegesetz Berücksichtigung:
Angebote werden nicht transparent gemacht. Die Ingenieure forderten
• Information aller Bieter über die Angebotspreise
• Darstellung der wirtschaftlichen Kriterien, die bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt wurden
• Darstellung der Gründe bei den nicht berücksichtigen Bietern.
Zur Wahrung der Qualität sollte das wirtschaftlichste, nicht das günstigste Angebot den Zuschlag erhalten. Vorgeschlagen hatten der Ausschuss Vergabe unter anderem, dass freiberufliche Ingenieurleistungen mittels eines Festpreises, der sich an den Basis-sätzen der HOAI orientiert, vergeben werden und damit ausschließlich nichtmonetäre Zuschlagskriterien zu einer Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter führen. Einem Dumpingwettbewerb könnte entgegenwirkt werden, wenn deutliche Unterangebote (mehr 10 Prozent niedriger) eine zwingende Aufklärung verlangen.
Auch Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen, ähnlich dem Tarifschutz, fehlen in der Un-terschwellenwertvergabe. Die Ingenieure fordern einen primären Rechtsschutz auch in der Unterschwelle, um mögliche Vergabeverstöße auch einem Nachprüfverfahren zu unterziehen.
Das geschätzte Auftragsvolumen, was die Anwendung dieses Gesetzes bestimmt, sollte unter Berücksichtigung der derzeitigen Preisentwicklung erhöht werden. Dies würde die Aufwendungen für förmliche Vergabeverfahren sowohl bei der Vergabestelle, als auch bei den Bietern erheblich reduzieren.