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Presse
Brüssler Erklärung: Gesetzliche Mitgliedschaften von listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren im Bauwesen stärken
Schwerin, 2. Mai 2023
In ihrer Brüsseler Erklärung fordert die 71. Bundesingenieurkammer[1]Versammlung (BKV) die bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaft von listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren in den Bau- bzw. Ingenieurkammern der Länder. Bis heute gibt es in den 16 Bundesländern keine einheitlichen Regelungen für Sicherheit und Verbraucherschutz am Bau durch eine flächendeckende gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft der listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieure in den Kammern.