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Presse
Verpflichtende Meldestelle nach Hinweis
Serviceangebot der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
25. Februar 2024
Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen.
Die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie erfolgt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es dient dem Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Gesetze oder über Missstände im Unternehmen erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen, den Whistleblowern und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Das HinSchG betrifft alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, öffentlichen Einrichtungen, Behörden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind seit dem 17. Dezember 2023 verpflichtet ein Hinweisgebermeldesystem einzurichten. Unter 50 Mitarbeitern würde die Vorhaltung eines solchen Systems mit Kenntlichmachung auf der eigenen Homepage ein zusätzliches Qualitätsmerkmal darstellen.
Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz möchte Mitgliedern der Ingenieurkammern eine entsprechende Meldestelle anbieten, welche allen rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht. Sie bräuchten sich um nichts weiter zu kümmern und wüssten diese Pflicht in der Hand der Ingenieurkammer RLP.