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Wahlinformationen
Informationen zum Ablauf der Wahl der 8. Vertreterversammlung
Zusammensetzung der Vertreterversammlung, Wahlrecht und Festlegungen zum Wahltermin
Die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Ingenieurkammer M-V beschließt über die Hauptsatzung, alle anderen Satzungen und den Haushaltsplan. Sie wählt und entlastet den Vorstand. Sie beschließt über die Bildung von Ausschüssen und die Wahl der Mitglieder dieser Ausschüsse. Der Vorstand ruft nun die Mitglieder der Ingenieurkammer M-V auf, diese Verantwortung wahrzunehmen und sich der Wahl zu stellen.

Den Wahltermin hat der Vorstand bereits beschlossen. Es ist der 16.06.2026. Der Wahlausschuss wird den Wahltermin durch Veröffentlichung im Kammerreport, in den MITGLIEDER-INFORMATIONEN oder durch Briefinformation an die Wahlberechtigten bekannt machen.
Die Wahl zur Vertreterversammlung wird per Briefwahl stattfinden. Vorher werden die stimmberechtigten Mitglieder in ein Wählerverzeichnis eingetragen, das dann zwei Wochen in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer M-V sowie an drei weiteren durch den Wahlausschuss bestimmten Orten ausgelegt wird. Sollte es Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis geben, können diese geltend gemacht werden.
Der Stimmzettel für die Wahl wird auf der Grundlage von Wahlvorschlägen erstellt. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er von mindestens 10 Wahlberechtigten unterschrieben ist. Jedes Kammermitglied wird ein vorbereitetes Blatt erhalten, auf dem der Wahlvorschlag vermerkt werden kann. Jeder, der an der Mitarbeit in der Vertreterversammlung interessiert ist, kann selbst dazu beitragen, die 10 erforderlichen Stimmen für den Wahlvorschlag zusammenzutragen. Die gültigen Wahlvorschläge werden auf dem Stimmzettel verdichtet, der jedem stimmberechtigten Mitglied der Ingenieurkammer persönlich zugeschickt wird.
Der ausgefüllte Stimmzettel wird mit dem Wahlbrief an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer M-V geschickt. Einsende-/Abgabeschluss ist der vom Vorstand beschlossene Wahltag 15.06.2026 (bis 18:00 Uhr). Die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird vom Wahlausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und vier Mitgliedern, überwacht.
Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung findet am 08.09.2026 statt.
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Zusammensetzung der Vertreterversammlung, Wahlrecht und Festlegungen zum Wahltermin
In der Dezember-Ausgabe des Kammerreports 2025 haben wir Ihnen angekündigt, dass im II. Quartal 2026 die 8. Vertreterversammlung gewählt wird.
Wir haben Sie darüber informiert, welche Aufgaben und Rechte die Vertreterversammlung hat und dass die Wahl als Briefwahl durchgeführt wird. Heute möchten wir Ihnen die Zusammensetzung der Vertreterversammlung, das Wahlrecht und Festlegungen zum Wahltermin erläutern.
Grundsätzlich ist durch das Architekten- und Ingenieurgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt, dass
- die Ingenieurkammer M-V eine Vertreterversammlung wählen muss,
- eine Wahlsatzung erlassen muss
- die Wahl als Briefwahl durchzuführen ist.
Die Amtszeit der Vertreterversammlung beträgt fünf Jahre.
Näheres zum Ablauf und zur Durchführung der Wahl ist in der Wahlsatzung der Ingenieurkammer geregelt:
- Die Anzahl der zu wählenden Vertreter beträgt zwei vom Hundert der wahlberechtigten Kammermitglieder, jedoch nicht weniger als 24.
- Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Kammermitglied, soweit nicht berufsrechtliche Entscheidungen oder andere Vorschrift das Wahlrecht ausschließen.
- Dem Wählerverzeichnis liegt die Liste der Kammermitglieder zum 70. Tag vor dem Wahltag zugrunde. Es wird im April 2026 erstellt und vom 42. bis zum 28. Tag vor der Wahl zur Einsicht in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer M-V sowie an drei weiteren durch den Wahlausschuss bestimmten Orten ausgelegt.
- Der Wahltermin wird vom Wahlausschuss durch Wahlbekanntmachung allen Mitgliedern bekannt gemacht.
Zu den in der Wahlbekanntmachung enthaltenen Angaben wie auch zur Stimmabgabe und zur Durchführung der Wahl berichten wir in den nächsten Ausgaben.
Wahlausschuss berufen
In seiner Sitzung am 16.06.2025 hat der Vorstand der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern den Wahlausschuss für die Wahl der 8. Vertreterversammlung berufen. Dem Wahlausschuss gehören an :
- Dipl.-Ing. Gernot Böttcher
- Dipl.-Ing. Peter Hasse
- Dipl.-Ing. Reinhardt Ohse
- Dipl.-Ing. Norbert Schumacher
- Rechtsanwalt Björn Schugardt
Inzwischen haben die Mitglieder des Wahlausschusses ihre Berufungsschreiben erhalten, in dem sie von der Präsidentin der Ingenieurkammer M-V aufgefordert werden, ihre Aufgabe unparteiisch wahrzunehmen.
Bekanntmachung, Stimmabgabe, Durchführung
Die Wahlbekanntmachung wird im Kammerreport, auf der Internetseite und durch Briefinformation an jedes Kammermitglied erfolgen. Jeder Wahlberechtigte erhält dann Informationen über den Wahltag, das Wählerverzeichnis, zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zu den Einspruchsmöglichkeiten.
Mit der Briefinformation erhält jeder Wahlberechtigte gleichzeitig einen Vordruck für Wahlvorschläge. Wahlvorschläge können nur von wahlberechtigten Kammermitgliedern abgegeben werden. Aus den Wahlvorschlägen stellt der Wahlausschuss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Abschluss der Einreichungsfrist in der Reihenfolge des Eingangs den Stimmzettel zusammen. Das bedeutet, dass auf dem Stimmzettel die Bewerber nicht in alphabetischer Reihenfolge, sondern nach dem Eingang des Wahlvorschlags beim Wahlausschuss aufgeführt werden. Die Wahl selbst erfolgt als Briefwahl. Jeder Wahlberechtigte kann auf dem ihm zugeschickten Stimmzettel die drei ihm zustehenden Stimmen entweder einem oder mehreren Bewerbern durch Ankreuzen zuordnen. Den farbigen Wahlbrief schickt der Wahlberechtigte in einem andersfarbigen freigemachten Wahlumschlag an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer M-V. Nach Beendigung der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest. Gewählt sind diejenigen als Vertreter, die für die vorgegebene Anzahl von Vertretern die meisten Stimmen erhalten haben.