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Wahlinformationen

Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl der 8. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer M-V

Der Wahlausschuss macht hiermit gemäß § 9 der Wahlsatzung zur Wahl der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern vom 25. April 2018, zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Wahlsatzung der Ingenieurkammer M-V vom 28. April 2025, das festgestellte Wahlergebnis bekannt.

Einsprüche gegen die Wahl sind im § 11 der Wahlsatzung wie folgt geregelt:
(1) Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte innerhalb einer Woche nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss.
(2) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
(3) Wird die Wahl für ungültig erklärt, so ist innerhalb von drei Monaten eine neue Wahl durchzuführen.