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Aktuelle Meldungen

VOB 2019 am 18. Juli 2019 in Kraft getreten

22. Juli 2019

Mit beigefügtem Erlass hat das BMI mitgeteilt, dass mit der Änderung der VgV und der VSVgV die Abschnitte 2 und 3 Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Ausgabe 2019 in Kraft getreten und damit anzuwenden sind.

In seiner Sitzung am 28.06.2019 hat der Bundesrat den für die Einführung von VOB/A-EU und VOB/A-VS 2019 erforderlichen Änderungen von VgV und VSVgV zugestimmt und damit die Fortgeltung der VOB/A in allen ihren Teilen sichergestellt.

Die auf Grundlage einer Festlegung im Koalitionsvertrag die von Bundesminister Altmaier (BMWi) und Bundesminister Seehofer (BMI) eingesetzte Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts wird ihre Arbeit aber dennoch weiter fortsetzen. Voraussichtlich wird diese nach der Sommerpause zu einer erneuten Sitzung zusammenkommen um abschließend zu klären, welches Vereinheitlichungspotential hinsichtlich der bauspezifischen Regelungen zwischen der VOB/A und der VgV besteht.

(Quelle: Bundesingenieurkammer)